Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Umfassende rechtliche Beratung bei Kauf, Verkauf, Verwaltung und Finanzierung von Immobilien – für Eigentümer, Investoren und Bauherren.
Ihr Anwalt für Immobilienrecht
Immobilien gehören zu den größten Investitionen im Leben – ob privat oder gewerblich. Als erfahrener Rechtsanwalt für Immobilienrecht begleite ich Sie durch alle Phasen Ihres Immobilienprojekts. Von der rechtlichen Prüfung vor dem Kauf über die Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Mängeln oder Streitigkeiten stehe ich Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
Das Immobilienrecht ist komplex und umfasst zahlreiche Rechtsgebiete: Kaufrecht, Baurecht, Mietrecht, Maklerrecht und öffentliches Baurecht. Mit meiner fundierten Expertise sorge ich dafür, dass Ihre Immobilientransaktion rechtssicher abgewickelt wird und Sie vor teuren Fehlinvestitionen geschützt sind.
Meine Leistungen im Immobilienrecht
Immobilienkauf und -verkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie erfordert sorgfältige rechtliche Vorbereitung. Ich prüfe Kaufverträge bereits im Entwurfsstadium, kläre Grundbuchfragen, analysiere Lasten und Beschränkungen und verhandle Vertragsbedingungen in Ihrem Interesse. Besondere Aufmerksamkeit widme ich der Prüfung von Baulasten, Wegerechten, Vorkaufsrechten und eventuellen Altlasten. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen nach dem Kauf.
Bauvertragsrecht
Bei Neubau, Umbau oder Sanierung ist ein rechtssicherer Bauvertrag essentiell. Ich prüfe und gestalte Architekten-, Ingenieur- und Bauunternehmerverträge nach VOB oder BGB. Im Streitfall vertrete ich Sie bei Mängelansprüchen, Bauzeitverzögerungen, Mehrkostenforderungen oder Abnahmestreitigkeiten. Mein Ziel ist die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche.
Immobilienfinanzierung
Die rechtliche Gestaltung der Finanzierung ist entscheidend. Ich prüfe Darlehensverträge, berate zu Grundschuldbestellungen, Bürgschaften und Sicherheiten. Bei Zahlungsschwierigkeiten entwickle ich Strategien zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungen und verhandle mit Banken über Umschuldungen oder Stundungen.
Gewerbliche Immobilienprojekte
Gewerbliche Immobilieninvestitionen erfordern besondere Expertise. Ich berate Investoren, Projektentwickler und Unternehmen bei der Strukturierung von Immobiliengesellschaften, bei Share Deals und Asset Deals sowie bei der steueroptimalen Gestaltung von Immobilieninvestitionen. Dabei arbeite ich eng mit Steuerberatern zusammen.
Wohnungseigentum und WEG-Recht
Als Wohnungseigentümer haben Sie spezielle Rechte und Pflichten. Ich berate Sie zu Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen, Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft und zur Verwaltung. Bei Streitigkeiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft vertrete ich Ihre Interessen – sei es bei Beschlussanfechtungen, Kostenverteilungen oder Modernisierungsmaßnahmen.
Grundstücksrecht und Nachbarrecht
Grundstücksgrenzen, Grenzeinrichtungen, Überbau und nachbarschaftliche Nutzungskonflikte erfordern rechtliches Fingerspitzengefühl. Ich löse nachbarrechtliche Streitigkeiten pragmatisch und unterstütze Sie bei der Eintragung oder Löschung von Grunddienstbarkeiten, Wegerechten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten.
Maklerrecht
Streit um Maklerprovisionen ist häufig. Ich prüfe die Wirksamkeit von Maklerverträgen, kläre Provisionspflichten und setze Ansprüche durch oder wehre unberechtigte Forderungen ab. Dabei berücksichtige ich die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Bestellerprinzip.
Warum Rechtsanwalt Wollweber für Ihre Immobilie?
Immobilienrecht erfordert nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch praktisches Verständnis für Bau- und Immobilienmärkte. Meine Mandanten profitieren von:
- Ganzheitliche Beratung: Von der Vertragsgestaltung bis zur Streitbeilegung aus einer Hand
- Präventive Prüfung: Frühzeitige Risikoerkennung spart teure Rechtsstreitigkeiten
- Netzwerk: Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Steuerberatern und Notaren
- Pragmatische Lösungen: Außergerichtliche Einigungen wo möglich, konsequente Durchsetzung wo nötig
Beratung vereinbaren:
Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung zu Ihrem Immobilienprojekt.
Ihre Daten sind zu 100 % sicher
Unsere Leistungen:
Wichtig: Immobilienkaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Wir bereiten Sie optimal darauf vor.
Typische Fragestellungen im Immobilienrecht
In meiner Tätigkeit als Immobilienanwalt begegnen mir regelmäßig diese Fragen:
Was muss ich vor dem Immobilienkauf rechtlich prüfen lassen?
Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt den Kaufvertragsentwurf, das Grundbuch, die Baulastenauskunft und eventuelle Altlasten prüfen lassen. Ich analysiere Grundbucheinträge auf Lasten wie Wegerechte, Vorkaufsrechte oder Grundschulden. Auch die Prüfung der Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen und die Bewertung von Baulasten sind essentiell. Eine gründliche Prüfung vermeidet teure Fehlinvestitionen.
Welche Risiken bestehen bei Altbauten und Bestandsimmobilien?
Bei Altbauten können versteckte Mängel wie Feuchtigkeit, Schimmel, veraltete Elektrik oder Asbest erhebliche Kosten verursachen. Rechtlich problematisch sind fehlende Baugenehmigungen oder nicht genehmigte Umbauten. Ich empfehle eine Sachverständigenprüfung und prüfe die Gewährleistungsausschlüsse im Kaufvertrag. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln können Sie Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Wie setze ich Gewährleistungsansprüche nach einem Immobilienkauf durch?
Bei Mängeln haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt. Wichtig ist die fristgerechte Mängelanzeige an den Verkäufer. Die Verjährungsfrist beträgt bei Immobilien in der Regel 5 Jahre, sofern nicht vertraglich verkürzt. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte – außergerichtlich oder notfalls vor Gericht.
Was tue ich bei Baumängeln oder Bauzeitverzögerungen?
Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und setzen Sie dem Bauunternehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Bei Bauverzug können Sie Schadensersatz verlangen und unter Umständen die Miete für Ersatzwohnraum geltend machen. Ich prüfe Ihren Bauvertrag, setze Mängelbeseitigungsansprüche durch und verhandle gegebenenfalls Vertragsstrafen oder Minderungen.
Wie kann ich einen ungünstigen Kaufvertrag anfechten?
Ein Kaufvertrag kann bei arglistiger Täuschung, Irrtum oder Drohung angefochten werden. Die Anfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen. Auch wucherähnliche Geschäfte oder sittenwidrige Verträge können nichtig sein. Ich prüfe Ihren Vertrag auf Anfechtungsgründe und setze Ihre Rechte durch – Vorsicht ist geboten, da Fristen und Formerfordernisse zu beachten sind.
Welche Rechte habe ich als Wohnungseigentümer?
Als Wohnungseigentümer haben Sie Sondereigentum an Ihrer Wohnung und Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum. Sie können an Eigentümerversammlungen teilnehmen, über wichtige Entscheidungen abstimmen und die Verwaltung kontrollieren. Bei rechtswidrigen Beschlüssen können Sie Anfechtungsklage erheben. Ich berate Sie zu Ihren Rechten in der Wohnungseigentümergemeinschaft und vertrete Sie bei Streitigkeiten.
Wie wehre ich mich gegen unberechtigte Maklerprovisionen?
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf Provision, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht und er nachweislich den Kaufvertrag vermittelt hat. Seit dem Bestellerprinzip muss beim Kauf von Wohnimmobilien derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Ich prüfe die Wirksamkeit des Maklervertrags und wehre unberechtigte Provisionsforderungen ab.
Was ist bei der gewerblichen Vermietung zu beachten?
Gewerbemietverträge unterliegen weniger gesetzlichen Beschränkungen als Wohnraummietverträge und bieten mehr Gestaltungsspielraum. Wichtig sind klare Regelungen zu Mietzins, Nebenkosten, Instandhaltungspflichten, Kündigungsfristen und Schönheitsreparaturen. Auch Konkurrenzschutzklauseln und Untervermietungsrechte sollten geregelt werden. Ich gestalte gewerbliche Mietverträge interessengerecht und verhandle faire Konditionen.


