Unsere Rechtsgebiete

Insolvenzrecht

Kompetente Beratung und Vertretung von Gläubigern und Schuldnern bei Insolvenzverfahren, Unternehmenssanierungen und Restrukturierungen.

Ihr Anwalt für Insolvenzrecht

Insolvenz ist eine existenzielle Krise – für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen. Als erfahrener Rechtsanwalt für Insolvenzrecht stehe ich sowohl Schuldnern als auch Gläubigern zur Seite. Mein Ziel ist es, in dieser schwierigen Situation die bestmögliche Lösung zu finden: sei es die Rettung des Unternehmens durch Sanierung, die geordnete Abwicklung oder die Durchsetzung Ihrer Forderungen als Gläubiger.

Das Insolvenzrecht ist komplex und zeitkritisch. Viele Entscheidungen müssen unter hohem Druck getroffen werden und haben weitreichende Konsequenzen. Mit fundierter Expertise und strategischem Vorgehen navigiere ich Sie durch das Insolvenzverfahren und schütze Ihre Interessen bestmöglich.

Meine Leistungen im Insolvenzrecht

Beratung für Schuldner
Wenn sich eine Insolvenz abzeichnet, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Ich berate Geschäftsführer und Unternehmen zu Insolvenzantragspflichten, möglichen Sanierungsoptionen und den persönlichen Haftungsrisiken. Dabei prüfe ich zunächst, ob Alternativen zur Insolvenz bestehen, etwa außergerichtliche Vergleiche, Stundungsvereinbarungen oder Sanierungskonzepte. Ist die Insolvenz unausweichlich, begleite ich Sie bei der Antragstellung und im gesamten Verfahren.

Typische Fragestellungen im Insolvenzrecht

In meiner Praxis als Insolvenzanwalt begegnen mir häufig diese Fragen:

Warum Rechtsanwalt Wollweber für Insolvenzsachen?

Insolvenzrecht erfordert nicht nur juristische Expertise, sondern auch wirtschaftliches Verständnis und Verhandlungsgeschick. Meine Mandanten profitieren von:

Frühe Beratung entscheidend

Je früher Sie sich in einer Krisensituation anwaltlich beraten lassen, desto mehr Handlungsoptionen bestehen. Warten Sie nicht bis zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – kontaktieren Sie mich bei ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten. Eine frühzeitige Sanierungsberatung kann die Insolvenz oft noch abwenden und bewahrt Sie vor persönlichen Haftungsrisiken. Auch als Gläubiger sollten Sie nicht zögern: Wenn Sie befürchten, dass ein Schuldner zahlungsunfähig wird, können präventive Maßnahmen Ihre Forderung noch sichern.

Beratung vereinbaren:

Kontaktieren Sie mich vertraulich bei drohender Insolvenz oder zur Gläubigervertretung.

Ihre Daten sind zu 100 % sicher

Dringende Krisensituation: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kontaktieren Sie mich umgehend. Schnelles Handeln ist entscheidend und alle Mandate werden streng vertraulich behandelt.

Häufig gestellte Fragen zum Insolvenzrecht

In meiner Praxis als Insolvenzanwalt begegnen mir häufig diese Fragen:
Wann muss ich als Geschäftsführer Insolvenz anmelden?
Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind Sie verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen können. Überschuldung bedeutet, dass die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen. Bei verspäteter Anmeldung droht persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung.